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Überbrückungszeit

Die Jahre zwischen Ausstieg und Beginn von Renten und gebundenem Vorsorgegeld, bezahlt aus zugänglichem Geld.

In der Schweiz werden 3a und Freizügigkeit fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter frei und die AHV beginnt mit 65; wer mit 50 aufhört, überbrückt zehn bis fünfzehn Jahre.

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