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AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige

AHV-Beiträge von Personen ohne (genügend) Erwerbseinkommen, berechnet aus Vermögen und Renteneinkommen.

Frühpensionierte zahlen sie bis zum Referenzalter. Der Betrag folgt einer offiziellen Tabelle auf Vermögen plus 20-mal Renteneinkommen, von einem Minimum bis zu einem Maximum.

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