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BVG (Pensionskasse)

Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, in die Arbeitnehmende und Arbeitgeber einzahlen; ausbezahlt als Rente, Kapital oder beides.

Die Beiträge steigen mit dem Alter von 7 % auf 18 % des koordinierten Lohns für den obligatorischen Teil, geteilt mit dem Arbeitgeber. Hörst du früh auf zu arbeiten, kommt das Geld auf ein Freizügigkeitskonto. Das Reglement bestimmt, ab wann du dich pensionieren lassen kannst, meist ab 58.

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